Historie
Gründung des SC 09 Effelder
1900 fand die Gründung des „Deutschen Fußballbundes“ statt. Der Fußballsport wurde im Laufe der Zeit bekannter und es gab immer mehr Sportbegeisterte. Die Zuschauer zu den Fußballspielen nahmen zu. Bei vielen jungen Leuten entstand so der Wunsch, sich in einem Verein sportlich und gesellig zu betätigen.
1908 schlossen sich 10 Vereine aus den Landkreisen Sonneberg, Hildburghausen, Kronach und z.T. Lichtenfels zum „Verband Thüringisch-Fränkische Ballvereinigung“ zusammen. Auch die Jugendlichen von Effelder zog es zu den Fußballspielen, besonders häufig besuchten sie die Spiele in Neustadt. Nun wurde das Verlangen, selbst einen Sportclub zu gründen, immer öfter und energischer geäußert.
Am 28.04.1909 beschlossen 18 junge Männer in der Gastwirtschaft „Markus Schwabacher“ (Blatterndorf), einen Fußballverein ins Leben zu rufen. Motto:
„Was die anderen können, das können wir auch!“
Gründungsmitglieder: Ottomar Schellhorn, Arno Fischer, Selmar Eckstein, Otto
Schindhelm, Emil Eckstein, Albin Höhn, Ewald Höhn, Karl Schellhorn, Hermann Fischer,
Ewald Eckstein, Reinhold Pertsch, Ottmar Eichhorn, Erwin Demmler, Albin Müller-Lehn.
Die Entwicklung des neuen Vereins war nicht einfach. In Effelder gab es schon Sportvereine für Turnen (seit 1870) und Radfahren. Das Fußballspielen wurde als rohes Kräftemessen der Jugend herabgewürdigt. Man sagte ihm kein langes Leben voraus.
Der Fußballsport erforderte auch mehr Mittel. So gab es keinen Fußballplatz.
Fußbälle, Fußballschuhe und Sportkleidung mussten vom Taschengeld selbst bezahlt
werden. Die jungen Leute glaubten an die Zuneigung und Hilfe der Bevölkerung.
Zu den ersten Fußballspielen untereinander traf man sich auf dem Platz vor dem
Anwesen Süßenguth statt. Am 24.10.1910 fand eines der ersten Fußballspiele auf dem
„Lindig" gegen Eisfeld statt. Effelder gewann 2:0. Das Grundstück zum Sportplatz Lindig
stellte der Bauer Karl Schwesinger aus Blatterndorf zur Verfügung.
Bis zum 1. Weltkrieg wurden lediglich Freundschaftsspiele mit anderen Mannschaften des Kreises Sonneberg ausgetragen. Durch gute sportliche Betätigung stieg die Mitgliederzahl und heute kann eingeschätzt werden: Der Fußball siegte!
Die guten Ergebnisse des Sportvereins zeigten, das Motto der Gründer konnte erweitert
werden. „Wir können es nicht nur, wir können es auch besser als die Anderen!"
Wiederbeginn nach dem 1. Weltkrieg
„Nach dem Ende des 1. Weltkrieges setzte die sportliche Betätigung in Effelder nur
zögernd ein." (Aus Festschrift von 1966)
1919 begann der Sport-Club Effelder seine sportliche Betätigung. Während in den
ersten Jahren nur Fußball gespielt wurde, gab er sich am 23.03.1921 den Namen
„Sport-Club Effelder 1909".
§ 1
... In den Sommermonaten die Leichtathletik
zu pfl egen und den Wintersport
zu fördern...
... Dem Verein ist eine Jugend- und
Schülerabteilung angeschlossen...
... und eine Handballabteilung ...
Der Sport-Club trat 1919 der thür.-fränkischen Ballvereinigung bei. Die Fußballmannschaft
wurde in die Klasse 1b des Verbandes mitteldeutscher Ballvereine Gau Südthüringen
eingeteilt. Am Kirchweihsonntag 1920 gewann der SC Effelder mit 3:0 gegen den
SC Forschengereuth. Am 30. August 1920 besiegte Effelder den SC Mengersgereuth-
Hämmern in einem Verbandswettspiel 3:1 und die Jugendmannschaft spielte 2:2
gegen Viktoria Coburg.
Auf Sportfesten nahmen Effelder Leichtathleten erfolgreich teil. Otto Schindhelm, er
lief entweder barfuß oder mit selbstgefertigten Hausschuhen, war der bekannteste
und erfolgreichste Sportler.
Der Vorstand des SC 09 Effelder erkannte, ohne eine kontinuierliche und zielstrebige
Schüler- und Jugendarbeit kann auf die Dauer keine Steigerung der sportlichen
Erfolge erzielt werden (siehe § 1 der Satzung vom 23.03.1921). Deshalb wurde von
den Versammlungsteilnehmern am 07.06.1921 der Lehrer ... Schneider (24 Stimmen)
als erster und Karl Luther (Greiner) als zweiter Jugendleiter gewählt.
Am 08.08.1921 wurde eine Schüler- und eine Jugendmannschaft aufgestellt. Es wurden
erste Trainingsspiele angesetzt.
Vereinssatzung des Sport-Club 09 Effelder e.V.
§ 1 Name und Sitz, Geschäftsjahr
Der Verein führt den Namen Sport-Club 09 Effelder e.V..
Er hat seinen Sitz in Effelder und ist im Vereinsregister eingetragen.
Das Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr.
§ 2 Zweck
Der Zweck des Vereins ist die Förderung des Sports und der damit verbundenen körperlichen Ertüchtigung.
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordung.
Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch:
- Ermöglichung sportlicher Übungen und Leistungen
- Instandhaltung von Sportstätten und Sportgeräten
- Durchführung von Veranstaltungen, Versammlungen, Vorträgen
- Zugehörigkeit zum Landessportbund Thüringen
§ 3 Mittelverwendung
Der Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.Die Mitglieder erhalten keine Zuwendung aus Mitteln des Vereines.
Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
Vereins-und Organämter werden grundsätzlich ehrenamtlich ausgeübt. Der Vorstand kann bei Bedarf und im Rahmen der haushaltsrechtlichen Möglichkeiten Ehrenamtsträgern des Vereins eine Vergütung nach Maßgabe einer Aufwandsentschädigung im Sinne des §3 Nr. 26a EStG beschließen.
§ 4 Mitgliedschaft
Vereinsmitglieder können natürliche, volljährige Personen, aber auch juristische Personen werden. Jugendliche unter 18 Jahren bedürfen der Erlaubnis der gesetzlichen Vertreter. Stimmberechtigt sind Mitglieder erst ab Volljährigkeit.
§ 5 Beendigung der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft endet mit dem Tod des Mitgliedes, durch freiwilligen Austritt, Ausschluss aus dem Verein oder Verlust der Rechtsfähigkeit der juristischen Person.
Der freiwillige Austritt erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber einem vertretungs- berechtigten Vorstandsmitglied. Er ist nur zum Schluss eines Kalenderjahres unter der Einhaltung einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zulässig.
Ein Mitglied kann durch Vorstandsbeschluss mit einfacher Mehrheit der anwesenden Vorstandsmitglieder ausgeschlossen werden, wenn es in grober Weise gegen die Vereinsinteressen oder Satzungsinhalte verstoßen hat, wobei als ein Grund zum Ausschluss auch ein unfaires, unsportliches Verhalten gegenüber anderen Vereinsmitgliedern gilt.
Das Mitglied kann zudem auf Vorstandsbeschluss ausgeschlossen werden, wenn es trotz zweimaliger Mahnung mit der Zahlung des Mitgliedsbeitrages im Rückstand ist.
Vor der Beschlussfassung ist dem Mitglied unter Fristsetzung von Seiten des Vorstandes Gelegenheit zu geben, sich hierzu zu äußern. Der Beschluss über den Ausschluss ist mit Gründen zu versehen und dem auszuschließenden Mitglied durch eingeschriebenen Brief bekanntzumachen.
Gegen den Ausschließungsbeschluss des Vorstandes steht dem Mitglied das Recht der Berufung an die Mitgliederversammlung zu. Die Berufung muss innerhalb von einem Monat ab Zugang des Ausschließungsbeschlusses beim Vorstand schriftlich eingelegt werden. Bei rechtzeitiger Berufung hat der Vorstand innerhalb von zwei Monaten die Mitgliederversammlung zur Entscheidung darüber einzuberufen. Geschieht dies nicht, gilt der Ausschließungsbeschluss als nicht erlassen. Wird Berufung nicht oder nicht rechtzeitig eingelegt, gilt dies als Unterwerfung unter den Ausschließungsbeschluss, so dass die Mitgliedschaft als beendet gilt.
§ 6 Mitgliedsbeiträge
Von den Mitgliedern werden Beiträge erhoben. Die Höhe des Jahresbeitrages und die Fälligkeit werden von der Mitgliederversammlung festgelegt.
Ehrenmitglieder sind von der Beitragspflicht befreit, sie haben die gleichen Rechte wie ordentliche Mitglieder.
§ 7 Organe des Vereins
Vereinsorgane sind
- der Vorstand
- die Mitgliederversammlung
§ 8 Vorstand
Der Vorstand im Sinne des §26 BGB besteht aus dem 1.und 2. Vorsitzenden. Sie vertreten den Verein gerichtlich und außergerichtlich. Jedes Vorstandsmitglied ist einzeln vertretungsberechtigt.
Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist intern oder in der Weise beschränkt, dass er bei Rechtsgeschäften von mehr als 150 € verpflichtet ist, die Zustimmung des erweiterten Vorstandes einzuholen.
Der erweiterte Vorstand besteht aus dem
- 1.Vorsitzenden
- 2.Vorsitzenden
- Schatzmeister
- Sport- und Veranstaltungswart
- Schriftführer
§ 9 Aufgaben und Zuständigkeit des Vorstandes
Der Vorstand ist für alle Angelegenheiten des Vereins zuständig, soweit sie nicht einem anderen Organ durch Satzung zugewiesen sind.
Zu seinen Aufgaben zählen insbesondere die
- Vorbereitung und Einberufung der Mitgliederversammlung sowie Aufstellung der Tagesordnung
- Ausführung von Beschlüssen der Mitgliederversammlung
- Buchführung, Erstellung des Jahresberichtes
- Beschlussfassung über Aufnahmeanträge und über Ausschlüsse von Mitgliedern
§ 10 Wahl des Vorstandes
Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung gewählt. Vorstandsmitglieder können nur Mitglieder des Vereins werden. Die Mitglieder des Vorstandes werden für die Zeit von zwei Jahren gewählt. Der Vorstand bleibt bis zu einer Neuwahl im Amt.
Mit Beendigung der Mitgliedschaft im Verein endet auch das Amt als Vorstand.
§ 11 Vorstandssitzung
Der Vorstand beschließt in Sitzungen, die vom 1. oder 2. Vorsitzenden einberufen werden. Die Vorlage einer Tagesordnung ist nicht notwendig.
Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens vier seiner Mitglieder anwesend sind. Der Vorstand entscheidet mit Stimmenmehrheit. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden, bei dessen Abwesenheit die des stellvertretenden Vorsitzenden (2. Vorsitzender).
§ 12 Vereinsausschuss
Der Vereinsausschuss besteht aus
- den Vorstandsmitgliedern
- den Abteilungsleitern (Fußball, Tischtennis, Nachwuchs, Gymnastik)
- dem Pressewart
- dem Mitgliederwart
- dem Verantwortlichen für die Versorgung
- dem Vorsitzenden der Revisionskommission.
Die Aufgaben des Vereinausschusses liegen in der Mitwirkung bei der Führung der Geschäfte des Vorstandes und der Organisation des Spielbetriebes in allen Abteilungen.
Dem Vereinsausschuss können durch die Mitgliederversammlung weitergehende Aufgaben zugewiesen werden.
Der Vereinsausschuss tritt mindestens zweimal im Jahr zusammen oder wenn 1/3 seiner Mitglieder dies beim 1. Vorsitzenden schriftlich beantragt.
Die Mitglieder des Vereinsausschusses können zur Vorstandssitzung geladen werden.
§ 13 Mitgliederversammlung
In der Mitgliederversammlung hat jedes volljährige Mitglied – auch ein Ehrenmitglied – eine Stimme. Die Übertragung der Ausübung des Stimmrechtes auf andere Mitglieder ist nicht zulässig.
Die Mitgliederversammlung ist insbesondere für folgende Angelegenheiten zuständig:
- Wahl, Abberufung und Entlastung des Vorstands
- Beschlussfassung über Änderungen der Satzung und über die Vereinsauflösung
- Ernennung von besonders verdienstvollen Mitgliedern zu Ehrenmitgliedern
- weitere Aufgaben, soweit sich diese aus der Satzung oder nach Gesetz ergeben
Mindestens einmal im Jahr, möglichst im I. Quartal, soll eine ordentliche Mitglieder-versammlung stattfinden.
Sie wird vom Vorstand mit einer Frist von vier Wochen unter Angabe der Tagesordnung durch schriftliche Einladung einberufen.
Die Tagesordnung ist zu ergänzen, wenn dies ein Mitglied bis spätestens eine Woche vor dem angesetzten Termin schriftlich fordert. Die Ergänzung ist zu Beginn der Versammlung bekannt zu geben.
Außerordentliche Mitgliederversammlungen sind auf Antrag der Mitglieder einzuberufen, wenn 1/5 der Vereinsmitglieder die Einberufung schriftlich unter Angabe der Gründe verlangt.
Die Mitliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig, wenn sie ordnungsgemäß einberufen wurde.
Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden mit einfacher Mehrheit gefasst; Satzungs-änderungen und der Beschluss über die Vereinsauflösung bedürfen einer ¾ Mehrheit der anwesenden Mitglieder. Hierbei kommt es auf die abgegebenen gültigen Stimmen an. Stimmenthaltungen gelten als ungültige Stimmen.
§ 14 Ordnungen
Der Verein kann seinen Tätigkeitsbereich individuell durch Ordnungen und Entscheidungen seiner Organe regeln. Er kann sich zu diesem Zweck insbesondere eine
- Geschäftsordnung
- Finanzordnung
- Jugendordnung
- Ehrenordnung
- Wahlordnung
geben.
§ 15 Protokollierung
Über den Verlauf der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll zu fertigen, das vom Versammlungsleiter und vom Schriftführer (Protokollführer) zu unterzeichnen ist.
§ 16 Revisionskommission
Die von der Mitgliederversammlung gewählte Revisionskommission überwacht die Kassengeschäfte des Vereins.
Eine Überprüfung hat mindestens einmal im Jahr zu erfolgen; über das Ergebnis ist in der Jahreshauptversammlung zu berichten.
§ 17 Auflösung des Vereins
Wird mit der Auflösung des Vereins nur eine Änderung der Rechtsform oder eine Verschmelzung mit einem gleichartigen, anderen Verein angestrebt, so dass die unmittelbare, ausschließliche Verfolgung des bisherigen Vereinszwecks durch den neuen Rechtsträger weiterhin gewährleistet wird, geht das Vereinsvermögen auf den neuen Rechtsträger über.
Vor Durchführung ist das Finanzamt hierzu zu hören.
Bei der Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigterZwecke fällt das Vermögen an die Gemeinde Frankenlick, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke, insbesondere zur Förderung des Sports, zu verwenden hat.
Ist wegen Auflösung des Vereins oder Entziehung der Rechtsfähigkeit die Liquidation des Vereinsvermögens erforderlich, so sind die zu diesem Zeitpunkt im Amt befindlichen Vereinsvorsitzenden die Liquidatoren; es sei denn, die Mitgliederversammlung beschließt auf einer ordnungsgemäß einberufenen Mitgliederversammlung über die Einsetzung eines anderen Liquidators mit ¾ Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder.
Sportheim
Öffnungszeiten:
Zu Heimspielen und bei Bedarf.
Freitags ab 17:00 Uhr zum Stammtisch.
Anschrift:
Sonneberger Straße 16
96528 Effelder
Ansprechpartner:
Cindy Mehlitz 0174 2447006
Angebot:
Verschiedene Sorten Wasser und Limonaden, Fass- und Flaschenbier, Weizen, Spirituosen und kleine Imbisse (z.B.: Bockwurst) zu moderaten Preisen.
Mietmöglichkeit...
für verschiedene Feiern wie Einschulung, Jugendweihe, Klassentreffen, Geburtstage …
Mietpreis auf Anfrage.
Impressum
Angaben gemäß § 5 TMG
Sportverein SC 09 Effelder e.V.
Sonneberger Str. 16
96528 Frankenblick
OT Effelder
Vertreten durch:
Tino Schwesinger (1. Vorstand)
Effelder Str. 28
96528 Frankenblick
OT Mengersgereuth-Hämmern
Kontakt:
Mobil: 0160/7883957
Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Registereintrag:
Eintragung im Registergericht: Amtsgericht Sonneberg
Registernummer: VR 301
Verantwortlich für den Inhalt nach § 55 Abs. 2 RStV:
Tino Schwesinger
Effelder Str. 28
96528 Frankenblick
OT Mengersgereuth-Hämmern
Haftungsausschluss:
Haftung für Inhalte
Die Inhalte unserer Seiten wurden mit größter Sorgfalt erstellt. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte können wir jedoch keine Gewähr übernehmen. Als Diensteanbieter sind wir gemäß § 7 Abs.1 TMG für eigene Inhalte auf diesen Seiten nach den allgemeinen Gesetzen verantwortlich. Nach §§ 8 bis 10 TMG sind wir als Diensteanbieter jedoch nicht verpflichtet, übermittelte oder gespeicherte fremde Informationen zu überwachen oder nach Umständen zu forschen, die auf eine rechtswidrige Tätigkeit hinweisen. Verpflichtungen zur Entfernung oder Sperrung der Nutzung von Informationen nach den allgemeinen Gesetzen bleiben hiervon unberührt. Eine diesbezügliche Haftung ist jedoch erst ab dem Zeitpunkt der Kenntnis einer konkreten Rechtsverletzung möglich. Bei Bekanntwerden von entsprechenden Rechtsverletzungen werden wir diese Inhalte umgehend entfernen.
Haftung für Links
Unser Angebot enthält Links zu externen Webseiten Dritter, auf deren Inhalte wir keinen Einfluss haben. Deshalb können wir für diese fremden Inhalte auch keine Gewähr übernehmen. Für die Inhalte der verlinkten Seiten ist stets der jeweilige Anbieter oder Betreiber der Seiten verantwortlich. Die verlinkten Seiten wurden zum Zeitpunkt der Verlinkung auf mögliche Rechtsverstöße überprüft. Rechtswidrige Inhalte waren zum Zeitpunkt der Verlinkung nicht erkennbar. Eine permanente inhaltliche Kontrolle der verlinkten Seiten ist jedoch ohne konkrete Anhaltspunkte einer Rechtsverletzung nicht zumutbar. Bei Bekanntwerden von Rechtsverletzungen werden wir derartige Links umgehend entfernen.
Urheberrecht
Die durch die Seitenbetreiber erstellten Inhalte und Werke auf diesen Seiten unterliegen dem deutschen Urheberrecht. Die Vervielfältigung, Bearbeitung, Verbreitung und jede Art der Verwertung außerhalb der Grenzen des Urheberrechtes bedürfen der schriftlichen Zustimmung des jeweiligen Autors bzw. Erstellers. Downloads und Kopien dieser Seite sind nur für den privaten, nicht kommerziellen Gebrauch gestattet. Soweit die Inhalte auf dieser Seite nicht vom Betreiber erstellt wurden, werden die Urheberrechte Dritter beachtet. Insbesondere werden Inhalte Dritter als solche gekennzeichnet. Sollten Sie trotzdem auf eine Urheberrechtsverletzung aufmerksam werden, bitten wir um einen entsprechenden Hinweis. Bei Bekanntwerden von Rechtsverletzungen werden wir derartige Inhalte umgehend entfernen.
Gestaltung, Template und Realisierung der Webseite
IT Scheune
Mario Regenberg
Ehnes 47
96528 Schalkau
www.it-scheune.de
Website Impressum erstellt durch impressum-generator.de
Vorstand
1. Vorsitzender
Toni Lenkardt
Mobil: 0171 4877989
2. Vorsitzender
Heiko Mehlitz
Mobil: 0171 8058929
Erweiterter Vorstand
Schatzmeisterin
Kerstin Lenkardt
Mobil: 0173 9748245
Schriftführer
Kai Schwesinger
Mobil: 0171 8336280
Sonstiges
Tino Schwesinger
Mobil: 0160 7883957
Vereinsausschuss
Abteilungsleiter Fußball
Robin Porazil
Mobil: 0170 5565899
Jugendleiter Fußball
Martin Liebermann
Mobil: 0170 1882904
Stellvertretender Jugendleiter Fußball
Danny Miethke
Mobil: 0152 22643282
Sportliche Koordination Abteilung Fußball
Kai Kober
Mobil: 0171 8792979
Abteilungsleiterin Tischtennis und Eltern-Kind-Turnen
Susanne Lützelberger
Mobil: 0160 7240694
Abteilungsleiterin Frauensport
Vivien Rebhan
Mobil: 0160 5550438
Mitgliederwart / Sportversicherung
Jens Luther
Mobil: 0170 3035156
Sportheim
Cindy Mehlitz
Mobil: 0174 2447006
Beisitzer
Fredy Stammberger
Mobil: 0170 4748200
Jacqueline Liebermann
Mobil: 0151 54649173
Marcel Rempel
Mobil: 0170 7544664
Michael Mende
Mobil: 0160 8115673
Ronny Fischer
Mobil: 0170 4748200
Susanne Traut
Mobil: 0176 25142336
Revisionskommission
Hans-Dieter Schneider
Heidrun Löhner
Manfred Steiner